In extensiv bewirtschafteten, nährstoffarmen Wiesen können 40 bis 70 seltene und teilweise bedrohte Arten vorkommen.
Unter den charakteristischen Gräsern wie der Aufrechten Trespe, sind in extensiven Wiesen auch Esparsetten, Skabiosen-Flockenblumen, die Kleine Bibernelle, Wiesensalbei oder Orchideen zu finden.
Diese Wiesen beherbergen eine grosse Vielfalt an Insekten und Spinnen, aber sie sind auch ein geeignetes Habitat für Frösche, Eidechsen und Blindschleichen. Zudem werden sie von bodenbrütenden Vögeln, Rehen, Hasen und anderen kleinen Säugetieren benutzt.
Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV |
Qualitätsstufe I |
Anrechenbare Fläche | - Rückzugsstreifen bis zu einem Anteil von 10 % anrechenbar
- Entlang von Fliessgewässern berechtigen unproduktive Kleinstrukturen bis zu einem Anteil von höchstens 20 Prozent an der totalen Fläche zu Beiträgen. Die möglichen Kleinstrukturen sind im AGRIDEA-Merkblatt «Kleinstrukturen auf Biodiversitätsförderflächen entlang von Fliessgewässern» beschrieben.
|
Düngung | |
Pflanzenschutzmittel | - Keine, Einzelstockbehandlung von Problempflanzen erlaubt
|
Nutzung | - Mindestens ein Schnitt ab 15. Juni (TZ-HZ), 1. Juli (BZ I, II), 15 Juli ( BZ III, IV)
- Herbstweide ab 1. September bis 30. November möglich
- Mulchen verboten
- Schnittgut abführen obligatorisch
- Ast- und Streuehaufen als Unterschlupf für Tiere erlaubt
|
Verpflichtungsdauer | - Nach Anmeldung mindestens 8 Jahre ohne Unterbruch am gleichen Standort
|
Neuansaat | - Mit kantonaler Bewilligung erlaubt für Wiesen mit unbefriedigender botanischer Zusammensetzung mit Heugras- oder Heudruschsaat oder empfohlenen Standardmischungen
|
Qualitätsstufe II |
- Beurteilung der biologischen Qualität der Flora mit einer Liste von Zeigerarten: für die erforderliche Mindestqualität muss die Fläche 6 Zeigerarten beherbergen.
- Einsatz von Mähaufbereitern verboten
|
Beiträge |
|
Geeignete Standorte |
- Trockene oder feuchte, südexponierte Böden
- In der Nähe von anderen artenreichen Wiesen oder Biodiversitätsförderflächen (Hecken, Hochstamm-Feldobstbäume)
- Sumpfige, trockengelegte Böden und nährstoffreiche Böden sowie Standorte mit hohem Unkrautdruck (Blacke, Ackerkratzdistel) sind zu meiden.
|
Massnahmen für Flora und Fauna |
- 1. Schnitt nach der Blüte der Hauptgräser (Fromental, Wiesen-Goldhafer, Flaum-Wiesenhafer, Aufrechte Trespe)
- 2. Schnitt frühestens nach dem Abblühen der spätblühenden Arten, wie z. b. Wiesen-Flockenblume, und mit einem Intervall von mindestens 8 Wochen
- In Streifen oder von innen nach aussen mähen, sodass Tiere entweichen können
- Bei jedem Schnitt Rückzugsstreifen stehen lassen (5 - 10 % der Fläche)
- Schnitthöhe 7 - 9 cm zur Schonung der Tiere
- Auf Mähaufbereiter verzichten und Messerbalken dem Rotationsmähwerk vorziehen
- Wenn nötig die Artenzusammensetzung durch Heugrassaat oder durch die Einsaat von Streifen oder Fenstern auf gut vorbereitetem Saatbeet verbessern
|