Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet

Beweidete oder geschnittene Grün- oder Streueflächen im Sömmerungsgebiet und Sömmerungsflächen im Tal- und Berggebiet

Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV

Qualitätsstufe II

Anforderungen

 

  • Indikatorpflanzen kommen regelmässig vor
  • Anmeldung von Inventarflächen von nationaler Bedeutung möglich. Der Schutz der Inventarfläche muss mit einer Vereinbarung zwischen dem Kanton und dem Bewirtschafter sichergestellt sein und die vereinbarten Bewirtschaftungsauflagen müssen erfüllt sein.

 

Anrechenbare Fläche

 

  • Nicht als BFF an den ÖLN anrechenbar

 

Düngung

 

  • Gemäss Vorschriften für Düngung im Sömmerungsgebiet möglich, vorausgesetzt, die floristische Qualität der Fläche bleibt erhalten

 

Pflanzenschutzmittel

 

  • Höchstens Einzelstockbehandlung von Problempflanzen ab dem 4. Meter vom Gewässer

 

Nutzung

 

  • Die biologische Qualität sowie die Flächengrösse müssen während der Verpflichtungsdauer mindestens konstant bleiben
  • Mulchen und Einsatz von Steinbrechmaschinen verboten

 

Verpflichtungsdauer

 

  • Nach Anmeldung mindestens 8 Jahre

 

Beiträge

 

 

Geeignete Standorte

 

 

Massnahmen für Flora und Fauna

 

 

Last update : 05.02.2018