Bedingungen und Auflagen
Beitragsberechtigt sind Flächen, die:
- entsprechend der Direktzahlungsverordnung (DZV) als Biodiversitätsförderfläche (BFF) angemeldet sind,
- innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) liegen,
- den kantonalen Anforderungen an die Qualitätsstufe II entsprechen.
Die kantonalen Richtlinien basieren auf den Bundesanforderungen, welche in der DZV und den ergänzenden Weisungen beschriebenen sind.
Die kantonalen Richtlinien beschreiben:
- die beitragsberechtigten BFF-Typen,
- die Bewirtschaftungsauflagen (entsprechen in der Regel der DZV),
- die Beitragshöhe sowie das Anmeldeverfahren,
- die zu erfüllenden Kriterien für die Qualitätsstufe II,
- die angewandte Methode zur Überprüfung der Qualitätsstufe II der BFF.
Die Anforderungen des Bundes legen die Kriterien zur Beurteilung der Qualitätsstufe II der folgenden BFF-Typen fest:
- Extensiv genutzte Wiesen
- Wenig intensiv genutzte Wiesen
- Streueflächen
- Extensiv genutzte Weiden
- Waldweiden
- Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet
- Hochstamm-Feldobstbäume
- Hecken, Feld- und Ufergehölze
- Rebflächen mit natürlicher Artenvielfal
Die Flächen müssen während mindestens 8 Jahren den Anforderungen entsprechend bewirtschaftet werden.
Flächen, welche die Anforderungen an die Qualitätsstufe II erfüllen, erhalten gleichzeitig die Beitärge für die Qualitätsstufe I.
Die Höhe der Beiträge für die beiden Qualitätsstufen, welche der Bund zu 100 % finanziert, können der DZV entnommen werden.
Last update : 05.02.2018
Weiterführende Informationen
Gesetzliche Grundlagen
Qualitätsstufe II - Weisungen BLW
AGRIDEA Dokumente
- ÖQV: Zeigerpflanzen Wiesen, Alpennordseite
- Biodiversitätsförderung Qualitätsst. II, extensiv genutzte Weiden und Waldweiden
- Biodiversitätsförderflächen BFF, Zeigerpflanzen Weiden
- Biodiversitätsförderung Qualitätsst. II, Grün- und Streueflächen Sömmerungsgebiet
- Qualität II: Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet
- Qualität II: Biodiversitätsförderflächen BFF - Zeigerpflanzen im Sömmerungsgebiet
- Biodiversitätsförderung Qualitätsst. II, Hochstamm-Feldobstbäume
- Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb Wegleitung