Rebflächen werden häufig auf Standorten mit hohem biologischem Potential angebaut. Sofern dieses Potential sowie die Kulturbedingungen nicht beeinträchtigt werden, erlauben sie die Entwicklung vielfältiger und reicher Lebensräume.
Durch ergänzende Strukturen (Büsche, Einzelbäume, Trockenmauern, Lesesteinhaufen) und angrenzende Lebensräume (Hecken, Baumgruppen, Rurderalflächen) wird vielen Tieren und Pflanzen ein attraktiver Lebensraum geboten.
Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV |
Qualitätsstufe I |
Düngung | - Nur im Unterstockbereich erlaubt
|
Pflanzenschutzmittel | - Nur Blattherbizide im Unterstockbereich
- Einzelstockbehandlung von Problempflanzen
- Nur biologische oder biotechnische Methoden gegen Insekten, Milben und Pilzkrankheiten oder chemisch-synthetische Produkte der Klasse N (schonend für Raubmilben, Bienen und Parasitoide)
|
Schnitt | - Alternierend in jeder zweiten Fahrgasse. Auf derselben Fläche muss ein Intervall von 6 Wochen eingehalten werden
- Kurz vor der Weinernte Schnitt der ganzen Fläche erlaubt
- Mulchen erlaubt
|
Bodenbearbeitung | - Jährlich in jeder zweiten Fahrgasse oberflächliches Einarbeiten des organischen Materials (Streue) erlaubt
|
Pflege und Ernte | - Die Bewirtschaftung der Reben muss gewährleistet sein: Stockpflege, Bodenunterhalt, Pflanzenschutz, Traubenbehang
|
Wendezone und private Zufahrtswege (Böschungen, angrenzende Flächen) | - Bodenbedeckung mit natürlicher Vegetation
- Keine Düngung
- Keine Pflanzenschutzmittel; Einzelstockbehandlung von Problempflanzen erlaubt
|
Ausschlusskriterien | - Fettwiesengräser und Löwenzahn: Deckungsgrad mehr als 66% der Gesamtfläche (Rebfläche und Wendezone), oder
- Invasive Neophyten: Deckungsgrad mehr als 5% der Gesamtfläche
|
Verpflichtungsdauer | |
Qualitätsstufe II |
- Für die Erreichung der Qualität muss die Fläche die nötigen Indikatorpflanzen und Strukturen aufweisen
- Die Fachstelle Naturschutz kann für Flächen, welche die Kriterien der Qualitätsstufe II erfüllen, Ausnahmen von den Kriterien der Qualitätsstufe I bewilligen
|
Beiträge |
|
Massnahmen für Flora und Fauna |
- Auf Herbizidapplikation im Unterstockbereich verzichten (z.B. wenig konkurrenzierende Sorten pflanzen, ein Unterstockmulchgerät oder Unterstockräumer verwenden)
- In den Fahrgassen eher mähen statt mulchen, um Kleintiere zu schützen
- Falls die Kultur es erlaubt, das Schnittintervall auf 8 Wochen erhöhen, um den Druck auf Pflanzen und Tiere zu minimieren
- Eine periodische, oberflächliche Bodenbearbeitung begünstigt Frühlings-Zwiebelpflanzen wie z. B. den Wiesen-Gelbstern
- Nahe des Rebberges Strukturen wie Steinhaufen, Trockensteinmauern, Hecken oder Einzelbäume anlegen oder pflegen
- Spärlich bewachsene Pionierstandorte (Feldwege, Lössböschung) sind wichtig für Wildbienen und Grabwespen um ihr Nest zu graben
|